AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der SCS-Holland Sprachschule Köln +

§ 1

Allgemeines

(1) Wer sich zu einer der Veranstaltungen der SCS-Holland Online-anmeldet, erkennt die AGB und die gültigen Hausordnungen der jeweiligen Veranstaltungsorte an.

(2) Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen und Kurse, auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden.

(3) Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z. B. Anmeldungen und Kündigungen) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt, der Schriftform oder per E-Mail.

§ 1.1

Preisangaben

Es gelten die ausgewiesen Kurspreise.Die reguläre Unterrichtsleistung ist im Sinne des § 4 Nr. 21 a) bb) UStG von der gesetzlichen Umsatzsteuer befreit. Sollten einzelne Zusatzangebote der SCS-HOLLAND Sprachschule der Umsatzsteuerpflicht unterliegen, wird die Umsatzsteuer auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.

§ 2
Verbindlichkeit und Online-Anmeldung / Vertragsschluss eines Kursplatzes

(1) Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich.

§ 3

Die Kursgebühr enthält Unterrichtsstunden mit dem Lehrer oder Dozenten mit dem angegebenen Datum. Sonstige kostenlose Dienstleistungen (Whats App support, Mircosoft Teams Zugang, Videolink für nicht teilgenommene Unterrichtsstunden, Unterstützung bei Fragen und Antworten rund um das Thema Studium bieten Ihnen keinen Anspruch auf.

(2) Die Anmeldung ist ein Vertragsangebot die Online abgeschlossen wird. Der/Die Anmeldende hat dabei alle zur Vertragsabwicklung erforderlichen Angaben zu machen. Der Online-Veranstaltungsvertrag kommt durch Annahmeerklärung der SCS-Holland (Anmeldebestätigung per E-Mail) zustande.

Jede schriftliche Anmeldung, inkl. des Abschicken von WWW-Kursbuchungsformularen ist verbindlich und verpflichtet zur vollen Zahlung der gebuchten Leistungen, soweit nicht innerhalb der Stornofristen schriftlich der Rücktritt von den gebuchten Leistungen erklährt wurde.

(3) Sofern ein Dritter (Arbeitgeber, Behörde o. a.) das Entgelt und die besonderen Kosten übernimmt, ist die Vorlage einer schriftlichen Kostenübernahmeerklärung erforderlich. Absatz 2 gilt entsprechend.

(4) Mündliche oder fernmündliche Anmeldungen sind abweichend von § 1 Absatz 4 verbindlich, wenn sie durch die SCS-Holland schriftlich angenommen werden.

(5) Mit Abschluss des Online-Veranstaltungsvertrages werden vertragliche Rechte und Pflichten zwischen der SCS-Holland als Veranstalterin und dem/der/den Anmeldenden begründet.

(6) Die SCS-Holland darf die Teilnahme von persönlichen und / oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.

(7) Nach Online-Buchung untern NT2-Anmeldung erhalten Sie eine verbindliche Buchungsbestätigung per E-Mail. Wenn die Buchungsbestätigung nicht innerhalb von zwei Werktagen bei Ihnen eingegangen ist, melden Sie sich bitte umgehend unter Telefon Buchungsbestätigung 0221-99204451

§ 4
Entgelt

(1) Das Veranstaltungsentgelt ergibt sich aus der bei Eingang der Online-Anmeldung aktuellen Ankündigung der SCS-Holland. Die Online-Anmeldung verpflichtet unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme zur Zahlung des ausgewiesenen Entgeltes und der besonderen Kosten.

(2) Das Teilnehmerentgelt und die besonderen Kosten werden am Tag des Veranstaltungsbeginns in voller Höhe fällig.

(3)Ratenzahlung ist grundsätzlich nur bei Veranstaltungen möglich, die im Programm mit dem Vermerk „Ratenzahlung“ gesondert ausgewiesen sind. Die Fälligkeitstermine für die einzelnen Raten werden bei der Online-Anmeldung bekannt gegeben. Bei Verzug mit zwei aufeinander folgenden Raten oder einem Gesamtbetrag, der zwei Raten entspricht, wird die gesamte Restsumme sofort fällig.

Der Kunde ist verpflichtet, die Unterrichtsgebühren spätestens 2 Wochen vor Beginn der ersten Unterrichtsstunden zu zahlen, im Falle einer Ratenzahlungsvereinbarung ist zu diesem Zeitpunkt die erste Rate zur Zahlung fällig. Der zwischen dem Kunden und SCS Holland Sprachschule Köln geschlossene Vertrag gilt auch als Rechnung. Eine gesonderte Rechnungsstellung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden. Eingehende Zahlungen werden immer mit der ältesten Forderung verrechnet, sofern bei der Zahlung nichts anderes bestimmt wurde.

§ 4 A
Organisatorische Änderungen – HAFTUNG

(1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine/n bestimmte/n Dozenten/Dozentin durchgeführt wird.

(2) Die SCS-Holland kann aus sachlichem Grund Ort/ Dozenten/Dozentin und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.

(3) Muss eine Veranstaltungseinheit ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung eines Dozenten / einer Dozentin), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch auf einen Ersatztermin besteht jedoch nicht.

(4)Ausfall von jederart von Prüfung haftet SCS-HOLLAND nicht.

(5) NT2-, Online-, und Intensivkurse sind unterschiedlich und kann sich in die Länge ändern. (Technische Störungen können dafür sorgen das sich der Unterricht von Zeitraum verändern kann.)

4. B Haftung

(4.1) Für Unfälle jeder Art übernimmt SCS-HOLLAND keine Haftung.

(4.2) Die Lehrgänge und sonstigen Veranstaltungen werden nach dem Stand des Wissens und der Technik sorgfältig aktualisiert, vorbereitet und durchgeführt.

(4.3) Für erteilten Rat oder die Umsetzung erworbener Kenntnisse übernehmen wir keine Haftung.

(4.4) Alle Rechte an den Schulungsunterlagen behalten wir uns vor.

(4.5) SCS-HOLLAND haftet nicht bei nicht bestandenen Prüfungen.

(4.6) Wir haben keinerlei Kooperation mit DUO (Prüfungsstelle). Alle Fragen und Änderungen etc. sind an DUO zu richten.

§ 5
Rücktritt und Kündigung durch die SCS-holland

(1) Für das Zustandekommen einer Veranstaltung zum ausgewiesenen Entgelt ist eine Mindestteilnehmer/innenzahl notwendig. Wird diese Mindestzahl nicht erreicht, kann die SCS-Holland jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Eingezahlte Entgelte werden erstattet. Weitere Ansprüche der Teilnehmer/innen bestehen nicht. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.Wenn die SCS-Holland eine Veranstaltung trotz Unterschreitung der Mindestteilnehmer/innenzahl durchführen will, wird im Einvernehmen mit den Teilnehmer/innen bei gleichem Entgelt die Veranstaltungsdauer gekürzt oder es ist ein Entgeltaufschlag zu zahlen.

(2) Die SCS-Holland behält sich das Recht vor, auch kurzfristig einen Trainer/innen Wechsel oder Veranstaltungstermin Wechsel vorzunehmen. Aus dem Trainer/innen Wechsel und dem Wechsel des Veranstaltungstermin erwächst den Teilnehmer/innen kein Recht auf Minderung oder Erstattung der Teilnahmekosten.

(3)Eine Unterrichtsstunde umfasst 45 Minuten.

§ 6

Rücktritt und Kündigung durch Kunde

Bei allen Stornierungen wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Wir erheben keine Administrationsgebühr, aber wenn der Kurs storniert wird, wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 € erhoben. Bis 14 Tage vor Beginn eines Kurses kann der Teilnehmer schriftlich (z.B. per Email), vorbehaltlich seines Widerrufsrechts, ohne Nennung von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Sollte ein Kurs weniger als 14 Tage vor Kursbeginn gebucht werden, entfällt das Widerrufsrecht.

§ 7

Unterrichtsbedingungen

(1) Die SCS-Holland kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die SCS-Holland nicht zu vertreten hat ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall hat der/die Teilnehmer/in das Entgelt für die bereits stattgefundenen Unterrichtseinheiten anteilig zu zahlen.

(2) Entgelte werden nicht erstattet, wenn eine Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt von der SCS-Holland abgesagt werden muss.

(3) Die SCS-Holland kann den Vertrag in den Fällen des § 314 BGB aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:

Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung, insbesondere Störung des Informations- und Veranstaltungsbetriebes durch Lärm-, Geräusch- oder Geruchsbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten; bei besonders gravierendem Fehlverhalten bedarf es keiner vorherigen Abmahnung,

Ehrverletzungen aller Art gegenüber dem/der Kursleiter/in, gegenüber Teilnehmer/innen oder Beschäftigten der SCS-Holland,

Diskriminierung von Personen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität,

Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art,

Verstöße gegen die Hausordnung.

Statt einer Kündigung kann die SCS-Holland den/die Teilnehmer/in auch von einer Veranstaltung ausschließen. Der Vergütungsanspruch der SCS-Holland wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.

§ 8

Widerrufsrecht – Widerrufsbelehrung

(1) Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Online-Widerrufsformular finden Sie unter: http://www.scs-holland.de/widerrufsrecht/

Bei einer späteren Kündigung oder bei Nichtteilnahme ist der volle Kurspreis zur Zahlung fällig.

Sollte ein Kurs weniger als 14 Tage vor Kursbeginn gebucht werden, entfällt das Widerrufsrecht. Bei Kursen gibt es hinsichtlich des Widerrufsrechts folgende Besonderheiten: a) Wenn der Kurs erst kurzfristig (weniger als 14 Tage vor dem jeweiligen Start der Dienstleistung) gebucht wurde, verzichtest du auf dein dir zustehendes Widerspruchsrecht, da wir dann schon vor Ablauf der Widerspruchsfrist mit der Leistungserbringung beginne. b) Darauf verweisen wir direkt VOR Abschluss der Kursbuchung per E-Mail.

(2) Bei bereits begonnenen Kursen gilt: Kann der Kunde nicht am Unterricht teilnehmen (z. B. wegen Krankheit, Urlaub, beruflicher Verhinderung etc.), ist die Unterrichtsgebühr trotzdem zu entrichten. Der Widerrufsrecht ist schriftlich, auch per E-Mail, gegenüber dem SCS-Holland Sprachschule & Prüfungszentrum an die in der Anmeldebestätigung genannten Kontaktadressen zu erklären. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Rücktrittserklärung ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der in der Anmeldebestätigung genannten Kontaktadresse.Telefonische Abmeldungen sind nicht möglich!

(2) Ab Beginn des Kurses: eine Reduzierung der Mindestteilnahmedauer ist nicht möglich, der Kurspreis für die Gesamtvertragslaufzeit muss in voller Höhe bezahlt werden.

(3) Für versäumte Unterrichtsstunden wird kein Ersatz gewährt. Hausaufgaben bzw. die versäumten Lektionen können im Sekretariat abgefragt werden. Grundsätzlich sind keine Ferien vorgesehen. Vertragsänderungen bzw. -unterbrechungen wegen Urlaub, Krankheit, Notfällen usw. sind ausdrücklich ausgeschlossen.

(4)Sollte die Schule wegen Notfällen (Krankheitsepidemien, Großbrände etc.) für mehr als eine Woche geschlossen werden müssen, wird der Unterricht als Fernstudium fortgesetzt. Ein Schadensersatzanspruch seitens der betroffenen Kursteilnehmer besteht nicht.

(5) Das Attest muss binnen zwei (2) Woche vor Kursbeginn im SCS-Holland per Anschreiben eingereicht werden; erst dann wird der Kurs storniert. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung da in dieser kurzen Zeit der reservierte Platz nicht mehr anderweitig besetzt werden kann. Sie erhalten von uns einen Gutschein. (6 Monate gültig)

(6) Digitale Produkte und Videokurse verlieren nach der Login auf der Plattform Microsite Teams Ihre Widerrufsrecht.

§ 9
Ummeldung

(1) Eine Ummeldung von einem Kurs in einen vergleichbaren anderen Kurs im laufenden Programm kann nur vor Veranstaltungsbeginn und mit Zustimmung der SCS-Holland erfolgen. Bereits gezahltes Entgelt und besondere Kosten werden verrechnet.

(2) Umbuchungen sind bis 15 Werktage vor Veranstaltungsbeginn möglich, danach besteht kein Anspruch mehr.

§ 10
Teilnahmebescheinigungen

Die Teilnahme an einer Veranstaltung kann unter der Voraussetzung regelmäßiger Teilnahme (mind. 80%) auf Wunsch bescheinigt werden. Die Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung darüber hinaus ist bis spätestens zwei Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem die Veranstaltung beendet ist, verbindlich möglich.

§ 11
Urheberschutz

(1) Fotografieren, Filmen und Aufnahmen auf Tonträger in den Veranstaltungen sind grundsätzlich nicht gestattet. Evtl. ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne zuvor erteilte Genehmigung der SCS-Holland nicht vervielfältigt oder gewerblich genutzt werden.

(2) Jede/r Teilnehmer/in an Veranstaltungen hat zu beachten, dass nach dem Urheberrecht das Kopieren und die Weitergabe der für Lehrzwecke zur Verfügung gestellten Software unzulässig sind.

§ 12
Datenschutz

Die SCS-Holland unterliegt den Regelungen des Bundesdaten- schutzgesetzes in der jeweils gültigen Fassung. Zum Zwecke der Verwaltung der Veranstaltungen setzt die SCS-Holland automatisierte Datenverarbeitung ein. Dabei werden mit der Anmeldung folgende Daten erfasst: Name, Vorname, Anschrift, Alter, Geschlecht, Nationalität, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Kursnummer, Semester, Kurstitel. Zu statistischen Zwecken wird die Einteilung in Altersgruppen, die Angabe männlich/weiblich anonymisiert weiterverarbeitet. Mit Anmeldung stimmen die TeilnehmerInnen der Verarbeitung der Daten zu. Auf die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen wird hingewiesen.

§ 13
Haftung

(1) Schadenersatzansprüche des Vertragspartners / der Vertragspartnerin oder des Teilnehmers / der Teilnehmerin gegen die SCS-Holland sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die SCS-Holland haftet nicht für das Nichterreichen eines bestimmten Lern- und Unterrichtserfolges.

(2) Der Ausschluss gemäß Absatz 1 gilt ferner dann nicht, wenn die SCS-Holland Pflichten schuldhaft verletzt, die das Wesen des Vertrages ausmachen (Kardinalpflichten), ferner nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Teilnehmers / der Teilnehmerin.

§ 14
Schlussbestimmungen

(1) Das Recht, gegen Ansprüche der SCS-Holland aufzurechnen wird ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch gerichtlich festgestellt oder von der SCS-Holland anerkannt worden ist.

(2) Ansprüche gegen die SCS-Holland sind nicht abtretbar.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen

Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsteile nicht berührt. Abweichend ausgehandelte Abmachungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Das gilt auch für eine Vereinbarung, die einen Verzicht auf die Schriftform beinhaltet.

(4) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die SCS-Holland treten am Tage nach der amtlichen Bekanntmachung in Kraft. Sie kommen erstmalig zur Anwendung für alle Veranstaltungen, die ab dem 01.01.2017 beginnen. Alle früheren Geschäftsbedingungen verlieren zu diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit.

Datenschutzerklärung

Wir, die SCS-holland nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst und halten uns strikt an die Regeln der Datenschutzgesetze. Personenbezogene Daten werden auf dieser Webseite nur im technisch notwendigen Umfang erhoben. In keinem Fall werden die erhobenen Daten verkauft oder aus anderen Gründen an Dritte weitergegeben.

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Auskunftsrecht

Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft über die bezüglich Ihrer Person gespeicherten Daten, deren Herkunft und Empfänger sowie den Zweck der Speicherung.

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§ 15. Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den mit SCS-Holland Sprachschule Köln geschlossenen Verträgen ist Köln, wenn der Teilnehmer Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 16. Schlussbestimmungen

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so ist SCS-Holland Sprachschule Köln berechtigt, diese durch eine wirksame Bestimmung mit ähnlicher Zweckrichtung zu ersetzen. Ist dies nicht möglich, so gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Geändert: 17.09.2019 (nur § 7 – (1) Widerrufsrecht eingefügt.

Geändert: 10.09.2020 (nur § 7 – (4B) Haftung.

geändert: 22.10.2021 (nur § 6 – Rücktritt